Zugegeben, ich habe es so erwartet.
Auf die Verfassungsrichter kann man sich immer noch verlassen. Auch wenn die Findung und Zusammensetzung der Institution Bundesverfassungsgericht so gar nicht Basisdemokratisch ist und von Parteikalkül geleitet wird, so kann sich der erwartungsfreudige Bürger in der Regel darauf verlassen, dass die Damen und Herren ihre Arbeit absolut gewissenhaft und dem Grundgesetz entsprechend erledigen.
Und nun hat das Bundesverfassungsgericht erneut Recht gesprochen, indem die Onlinedurchsuchung in NRW ist für Null und Nichtig erklärt wurde. Das Gleichermaßen der nun doch erlaubten Online Durchsuchung hohe Hürden in den Weg gelegt wurden, zudem die Unverletzlichkeit der Privatsphäre auch in der Informationstechnik explizit belegt und definiert wurde, ist nur bei Herrn Schäuble noch nicht als die Klatsche angekommen, als die es durchaus zu sehen ist.
Warten wir gespannt auf das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung.

