Nun sind die Grünen also auch auf den Zug aufgesprungen, der derzeit immer mehr an Fahrt gewinnt.
Es mag skurill klingen, dass zum Einen die Regierung auf eine Ausweitung von Überwachung und der Zementierung von Generalverdächtigungen drängt, zum Anderen aber eben jene Parteien und natürlich die Opposition auch auf eine Stärkung der Persönlichkeitsrechte und der informellen Selbstbestimmung setzen wollen.
Der genaue Antrieb dahinter bleibt verborgen und läßt allenfalls Raum für Spekulationen.
Geht es nach den Grünen, so soll das informationelle Selbstbestimmungsrecht explizit in die Verfassung aufgenommen und das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz zu einem Kommunikationsgeheimnis weiter entwickelt werden.
Das Ziel hierbei sei die Etablierung eines “umfassenden Kommunikationsgeheimnisses”, das den Austausch von Informationen über die neuen Medien und das Internet voll erfasse ihn vor “Beobachtung” schütze.
Einen dahingehenden Beschluss hat die grüne Bundestagsfraktion vor kurzem auf ihrer Klausurtagung in Wörlitz zum Datenschutz gefasst.
In dem jetzt veröffentlichten Papier wird die entsprechende Forderung nach der Stärkung der Grundrechte als Korrektiv für die “zunehmenden technischen Möglichkeiten des Staates wie auch Dritter zur heimlichen Überwachung und Kontrolle der Menschen” bezeichnet.
Ach ja..den heimlichen Online-Durchsuchungen sollen dabei natürlich keine Steine in den Weg gelegt werden.
Im Notfall müsse auf Daten Verdächtiger zugegriffen werden können.
Und wozu das führt, konnte man eindrucksvoll bei der Operation Himmel sehen und nachlesen.

