Aus einem Bericht der weka:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008 zur Online-Durchsuchung (eigener Beitrag) und der einerseits gestärkten Sicherheit der Privatsphäre, stehen die IT-Sicherheit und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte hoch im Kurs.
Das Bundesverfassungsgericht formulierte ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Dies hat Konsequenzen, nicht nur für Privatleute, inbesonders auch für den Gesetzgeber und die IT-Industrie.
„Daher rufe ich die Wirtschaft – besonders die IT-Dienstleister sowie die Hersteller von Hard- und Software – auf, durch sichere IT-Systeme hierzu ihren Beitrag zu leisten. Der Deutsche Bundestag muss den hierfür erforderlichen gesetzlichen Rahmen fortentwickeln, etwa durch eine zeitgemäße Gestaltung der Anforderungen an technisch-organisatorische Maßnahmen im Bundesdatenschutzgesetz”, sagte Schaar.
Autor des Originalartikels bei Weka.de: ast
Quelle: BfDI